In der Regel übernimmt Ihre Pflegeversicherung die im Rahmen der Grundpflege erbrachten Leistungen.
Für die Behandlungspflege (Spritzen, Verbände, Kompressionsstrümpfe etc.) ist Ihre Krankenversicherung zuständig.
Je nach Einstufung (Pflegegrad I-V) schnüren wir für Sie ein individuelles und Ihren Wünschen angepasstes Leistungspaket. Bei erweitertem Leistungsumfang kann es vorkommen, dass Sie sich an einzelnen Kosten privat beteiligen müssen. Vor Erbringung erstellen wir Ihnen stets einen Kostenvoranschlag, der auf Ihre Wünsche abgestimmt ist.